Bearbeitungspauschale II
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum03.06.2026
- AktenzeichenI ZR 49/24
In diesem Urteil geht es um eine Bearbeitungspauschale, die erhoben wird, wenn der Bestellwert unter einem bestimmten Betrag liegt. Diese Pauschale darf nicht in den Gesamtpreis einberechnet werden, solange sie klar angezeigt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.