Ausnahmen vom Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in China
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum21.04.2026
- AktenzeichenVII R 18/25 (VII R 1/22), VII R 18/25, VII R 1/22
In diesem Urteil geht es um die Befreiung von Antidumpingzöllen für bestimmte Fahrradteile aus China. Eine Firma kann bis zu 300 Stück pro Monat für eigene Zwecke ohne Zollgebühren importieren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.