BGH, Urteil vom 2026-06-03 - I ZR 213/25
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum03.06.2026
- AktenzeichenI ZR 213/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Unternehmen, das mit einem Internet- und TV-Paket gegen Verbraucherschutzregeln verstoßen hat, nicht für die früheren Verfehlungen des Vorgängers haftet, wenn es mit diesem fusioniert ist. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.