Compliance & Regulatory Monitor

Außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags: Pandemiebedingte Nutzungseinschränkungen als Kündigungsgrund

In diesem Urteil ging es um die Frage, ob jemand seinen Vertrag mit einem Fitnessstudio aufgrund von Corona-bedingten Schließungen vorzeitig kündigen kann. Das Gericht entschied, dass dies nur in besonderen Fällen möglich ist und dass die Kündigung der Klägerin nicht wirksam war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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