Vorliegen einer Kartellsache erst in der Berufungsinstanz: Erstmalige Geltendmachung kartellrechtlich relevanter Gesichtspunkte; Vorbringen kartellrechtlicher Umstände erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Verweisung an das zuständige allgemeine Berufungsgericht - Berufungszuständigkeit III
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum09.04.2024
- AktenzeichenKZB 75/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Rechtsstreit auch in der Berufungsinstanz als Kartellsache behandelt werden kann, wenn relevante kartellrechtliche Punkte erst später vorgebracht werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste eine vorherige Entscheidung aufheben und die Sache zurückverweisen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.