Zahnarzthonorar: Schriftformerfordernis für zu erstellenden Heil- und Kostenplan bei einer auf Wunsch des gesetzlich versicherten Patienten von der Regelversorgung abweichenden, andersartigen Versorgung
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum02.05.2024
- AktenzeichenIII ZR 197/23
In einem Urteil ging es darum, ob ein Zahnarzt für eine Behandlung Geld fordern kann, wenn der Heil- und Kostenplan nicht in schriftlicher Form vorliegt. Es wurde entschieden, dass ein Schriftformerfordernis nicht immer nötig ist, besonders wenn der Patient eine Behandlung wünscht, die von der normalen Versorgung abweicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.