Werbung für Biozidprodukte: Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne der Biozid-Verordnung; abstrakte Irreführungsgefahr; Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als "hautfreundlich" - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum10.10.2024
- AktenzeichenI ZR 108/22
In diesem Urteil geht es darum, dass die Werbung für Biozidprodukte, wie Desinfektionsmittel, bestimmte Angaben nicht enthalten darf. Der Begriff 'Hautfreundlich' für ein Desinfektionsmittel wurde als irreführend angesehen, weil er die Risiken für Gesundheit und Umwelt verharmlosen könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.