Zulässigkeit der Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit Angaben zur Hautverträglichkeit - Desinfektionsschaum
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum23.01.2025
- AktenzeichenI ZR 197/22
In diesem Urteil geht es um die Werbung für einen Desinfektionsschaum, der mit Aussagen zur Hautverträglichkeit wirbt. Das Gericht hat entschieden, dass solche Aussagen irreführend sind und daher nicht verwendet werden dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.