Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im bayerischen Maßregelvollzug: Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung; Auslegung des Gefahrenbegriffs bei einer im Maßregelvollzug eines psychiatrischen Krankenhauses untergebrachten Person; besondere Sicherungsmaßnahmen als milderes Mittel
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum15.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 232/21
Es geht um die Zwangsbehandlung von einer Person in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Eine Patientenverfügung, die eine solche Behandlung ausschließt, ist nur dann wirksam, wenn sie klar in der jeweiligen Situation gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab