Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im bayerischen Maßregelvollzug: Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung; Auslegung des Gefahrenbegriffs bei einer im Maßregelvollzug eines psychiatrischen Krankenhauses untergebrachten Person; besondere Sicherungsmaßnahmen als milderes Mittel
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum15.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 232/21
Es geht um die Zwangsbehandlung von einer Person in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Eine Patientenverfügung, die eine solche Behandlung ausschließt, ist nur dann wirksam, wenn sie klar in der jeweiligen Situation gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.