Berufung in einem Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit der Aufteilung in Primär- und Sekundärschäden
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum27.03.2024
- AktenzeichenVI ZB 50/22
In diesem Urteil ging es um einen Arzthaftungsprozess, bei dem die Klägerin einen Zahnarzt und einen Kieferchirurgen wegen angeblicher Fehler bei der Behandlung ihrer Weisheitszähne verklagt hat. Die Berufung der Klägerin wurde abgelehnt, weil sie nicht ausreichend belegen konnte, dass ihre Beschwerden durch die Behandlung verursacht wurden.
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