Stillschweigende Risikoübernahme bei der Buchung eines Fluges trotz Bestehen eines Einreiseverbotes infolge der Corona-Pandemie
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum25.06.2024
- AktenzeichenX ZR 97/23
In diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass eine Fluggesellschaft nicht für die Rückerstattung von Flugpreisen verantwortlich ist, wenn die Reisenden ein Einreiseverbot in ihr Zielland hatten. Obwohl die Fluggäste nicht reisen konnten, hat das Gericht festgestellt, dass die Buchende das Risiko durch die Wahl eines nicht rückerstattbaren Tarifs übernommen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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