Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmens für große Ankunftsverspätung: Nichterreichen eines direkten Anschlussflugs
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum20.06.2023
- AktenzeichenX ZR 84/22
Das Urteil besagt, dass Fluggesellschaften für große Verspätungen verantwortlich sind, wenn diese dazu führen, dass Fluggäste ihren Anschlussflug verpassen. In diesem Fall wurde entschieden, dass das Unternehmen nicht ausreichend beim Umsteigen geholfen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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