Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von Skonti bei Vertrieb von Arzneimitteln - Großhandelszuschläge II
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum08.02.2024
- AktenzeichenI ZR 91/23
In diesem Urteil geht es um die Preisgestaltung im Arzneimittelgroßhandel. Es ist nicht erlaubt, Skonti oder Preisnachlässe zu gewähren, die den Mindestpreis für Arzneimittel unterbieten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.