Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Abrechnung eines Gewinnanteils gegenüber privaten Krankenkassen bei Erbringung der zahntechnischen Leistung durch eigenes Praxislabor - Eigenlaborgewinn
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum13.07.2023
- AktenzeichenI ZR 60/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Zahnarzt seine eigenen zahntechnischen Leistungen, die er in seiner Praxis erbringt, auch mit einem Gewinnanteil gegenüber privaten Krankenkassen abrechnen darf. Das ist rechtlich zulässig, wenn die Leistungen nicht von einem externen Labor, sondern im eigenen Labor hergestellt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.