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Wettbewerbsverstoß: Verwendung eines Emotionsschlagworts als Produktname; Orientierung des Verkehrs an Produkt- und Herstellerangaben - Glück

In diesem Urteil wird entschieden, dass die Verwendung von emotionalen Wörtern wie 'Glück' als Produktname nicht automatisch eine eigene Wettbewerbscharakteristik eines Produkts bestimmend macht. Das Gericht hat ein vorheriges Urteil aufgehoben, weil es zu viele Fehler in der Bewertung der wettbewerblichen Eigenart der Produkte gab.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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