Wettbewerbswidrige Werbung für Reinigungsmittel: Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen der Biozid-Verordnung und der CLP-Verordnung bei Bewerbung eines Essigreinigers - Essigspray EXTRA STARK
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum06.02.2025
- AktenzeichenI ZR 40/24
In diesem Urteil geht es um die Werbung für ein Reinigungsmittel, das als Biozid eingestuft werden könnte. Die Kläger beanstandeten die Kennzeichnung und Werbung des Produkts, das nicht den Vorschriften dieser Verordnungen entsprach.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.