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Wettbewerbsrecht: Gesonderte Ausweisung des Pfandbetrags bei der Gesamtpreisangabe - Flaschenpfand IV

In diesem Urteil wird entschieden, dass der Pfandbetrag beim Kauf von Pfandflaschen nicht im Gesamtpreis aufgeführt werden muss. Dies ist eine wichtige Festlegung für die Preisauszeichnung und betrifft die Informationen, die Verbraucher zu Preisen erhalten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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