Arzthaftung wegen unzureichender Beratung einer Schwangeren: Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs und schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren durch drohende Geburt eines schwerbehinderten Kindes
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.02.2023
- AktenzeichenVI ZR 295/20
In diesem Urteil geht es um die Haftung eines Arztes, der eine schwangere Frau nicht ausreichend über mögliche Behinderungen ihres ungeborenen Kindes informiert hat. Die Frau hätte bei besserer Aufklärung möglicherweise einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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