Transportrecht: Schadensersatzanspruch; Entbehrlichkeit einer Mahnung bei sofortigem Verzugseintritt
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenI ZR 140/22
In diesem Urteil geht es um Schadensersatzansprüche im Transportrecht. Wenn der Schuldner erklärt, dass er nicht rechtzeitig liefern kann, muss der Gläubiger ihn nicht extra mahnen, um in den Verzug zu treten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- 1. Kommen die Parteien eines Transportvertrags bei Vertragsschluss überein, dass der Frachtführer für die Verladung des Transportguts ein Fahrzeug mit
- Unionsrechtliche Relevanz der Rückkehrpflicht für den gewerbliche Mietwagenverkehr im reinen Binnensachverhalt - Rückkehrpflicht VI
- Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach § 110 VVG; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verjährungsentscheidungen nach Art. 24 CMNI
- Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr