BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - IV ZR 29/23
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenIV ZR 29/23
In diesem Urteil hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht erfolgreich war. Der Kläger, der Ansprüche von seiner Krankenkasse geltend machen wollte, hatte die Frist zur Begründung seiner Beschwerde versäumt.
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