Verfahrenskostenhilfe in Unterbringungssachen: Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mittels Elektrokonvulsionstherapie
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum31.01.2024
- AktenzeichenXII ZA 37/23
In diesem Fall wurde ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgelehnt. Es ging um die Zwangsbehandlung einer Person mit Elektrokonvulsionstherapie, weil die medizinische Notwendigkeit und die Gefahren eines Abbruchs der Behandlung im Vordergrund standen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.