BGH, Urteil vom 2024-01-23 - X ZR 134/22
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum23.01.2024
- AktenzeichenX ZR 134/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klägerin von ihrem Pauschalreisevertrag zurücktreten kann. Das Landgericht hatte zuvor entschieden, dass die Beklagte (Reiseveranstalterin) einen Anspruch auf Entschädigung hat, weil die Reise durch die Covid-19-Pandemie betroffen war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.