Zuständigkeit für Antrag auf Herabsetzung einer Prozesskostensicherheit für nicht in EU ansässigen Kläger
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum22.02.2024
- AktenzeichenI ZB 41/23
In diesem Urteil geht es um einen Antrag auf Herabsetzung einer Prozesskostensicherheit. Die Antragstellerin, eine Gesellschaft aus dem Ausland, hat gegen eine deutsche Firma geklagt und muss dafür eine Sicherheitsleistung in Höhe von 31.500 € hinterlegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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