BGH, Beschluss vom 2023-03-16 - III ZR 234/21
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum16.03.2023
- AktenzeichenIII ZR 234/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde der Beklagten, die sich gegen ein früheres Urteil richtete, abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte keinen Anspruch auf ein rechtliches Gehör hatte und auch keine neuen Argumente vorgebracht wurden, die ein Wiederaufleben des Verfahrens rechtfertigen würden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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