BGH, Beschluss vom 2023-04-05 - XII ZA 6/23
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum05.04.2023
- AktenzeichenXII ZA 6/23
Das Gericht hat entschieden, dass eine Person, die um Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil zur Elektrokonvulsionstherapie bittet, diese nicht erhält. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bevollmächtigte der Person nicht dazu berechtigt war, in ihrem Namen zu handeln.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab