BGH, Beschluss vom 2023-04-05 - XII ZA 6/23
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum05.04.2023
- AktenzeichenXII ZA 6/23
Das Gericht hat entschieden, dass eine Person, die um Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil zur Elektrokonvulsionstherapie bittet, diese nicht erhält. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bevollmächtigte der Person nicht dazu berechtigt war, in ihrem Namen zu handeln.
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