Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Überraschungsentscheidung und Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht; Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Umzugsunternehmer wegen teilweiser Zerstörung eingelagerten Umzugsgutes
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum23.03.2023
- AktenzeichenI ZR 180/22
In diesem Urteil ging es um eine Klägerin, die gegen einen Umzugsunternehmer Schadensersatz forderte, weil bei einem Hochwasser ihre eingelagerten Möbel beschädigt wurden. Das Gericht hat entschieden, dass vorherige Entscheidungen nicht genug auf die Argumente der Klägerin eingegangen sind, und das Urteil deshalb aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- 1. Kommen die Parteien eines Transportvertrags bei Vertragsschluss überein, dass der Frachtführer für die Verladung des Transportguts ein Fahrzeug mit
- Unionsrechtliche Relevanz der Rückkehrpflicht für den gewerbliche Mietwagenverkehr im reinen Binnensachverhalt - Rückkehrpflicht VI
- Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach § 110 VVG; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verjährungsentscheidungen nach Art. 24 CMNI
- Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr