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BGH, Beschluss vom 2026-04-29 - VI ZR 362/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden nicht zugelassen wird. Die Richter haben festgestellt, dass die rechtlichen Fragen, die die Beklagte aufwirft, nicht wichtig genug sind, um eine Revision zu rechtfertigen.

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