BGH, Beschluss vom 2023-11-14 - VI ZR 380/22
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.11.2023
- AktenzeichenVI ZR 380/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers abgelehnt wird. Es ging um Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern, die aufgrund des vorherigen Urteils nicht zugelassen wurden.
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