BGH, Beschluss vom 2023-11-14 - VI ZR 380/22
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.11.2023
- AktenzeichenVI ZR 380/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers abgelehnt wird. Es ging um Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern, die aufgrund des vorherigen Urteils nicht zugelassen wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab