Beweisvereitelung durch Erscheinen lediglich eines Terminvertreters zur mündlichen Verhandlung über Geheimhaltungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum15.10.2025
- AktenzeichenIV ZR 157/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Kläger, der eine Krankenkasse verklagt hat, nicht selbst vor Gericht erschienen ist. Sein Vertreter konnte daher wichtige Beweise nicht vorlegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.