Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie als Arbeitseinkommen
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum25.04.2024
- AktenzeichenIX ZB 55/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, als Arbeitseinkommen gilt und somit pfändbar ist. Das bedeutet, dass Gläubiger darauf zugreifen können, wenn jemand Schulden hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.