BGH, Beschluss vom 2024-08-16 - I ZR 122/22
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum16.08.2024
- AktenzeichenI ZR 122/22
In diesem Fall hat ein Großhandelsunternehmen geklagt, weil ein anderes Unternehmen mit seinen Weihnachtslichtern ein eingetragenes Geschmacksmuster verletzt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Verfahren zur Nichtzulassung einer Revision abgelehnt wird und die Beklagte die Kosten tragen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.