Verpflichtung zur Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum25.02.2025
- AktenzeichenVIII ZR 143/24
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Unternehmer beim Abschluss eines Kaufvertrags im Internet auch eine Telefonnummer in seine Widerrufsbelehrung aufnehmen muss. Der Kläger wollte sein Fahrzeug zurückgeben und fand die Angaben unzureichend, da die Telefonnummer fehlte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.