Compliance & Regulatory Monitor

Erforderlichkeit eines Inlandsbezugs für in Deutschland verfolgbare Urheberrechtsverletzungen durch ausländische Internetseiten - Produktfotografien

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ausländische Internetseiten nur dann in Deutschland für Urheberrechtsverletzungen belangt werden können, wenn diese Webseiten einen ausreichenden Bezug zu Deutschland haben. Das bedeutet, dass die Inhalte eine wirtschaftliche Relevanz für den deutschen Markt aufweisen müssen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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