BGH, Beschluss vom 2026-03-31 - VIII ZR 23/25
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum31.03.2026
- AktenzeichenVIII ZR 23/25
In diesem Urteil geht es um einen Vertrag über die Lieferung von Schutzmasken, den die Beklagte, die Bundesrepublik Deutschland, mit einer chinesischen Firma abgeschlossen hat. Die Beklagte hat einen Teil der gelieferten Masken wegen Mängeln zurückgewiesen, jedoch wurde festgestellt, dass die Rücktrittserklärung zu spät war, und die Beklagte muss daher den vollen Kaufpreis zahlen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.