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Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Fluggesellschaft und einem Fluggastreche-Internetportal - Fluggastrechteportal

In diesem Urteil wurde entschieden, dass zwischen einer Fluggesellschaft und einem Fluggastrechte-Internetportal ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Das bedeutet, beide bieten ähnliche Dienstleistungen an, wenn es um Entschädigungen für Fluggäste geht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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