Voraussetzungen der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch den Krankenhausträger - Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Liquidationsrecht, totaler Krankenhausaufnahmevertrag
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum13.03.2025
- AktenzeichenIII ZR 426/23
In diesem Urteil wird geklärt, unter welchen Bedingungen ein Krankenhaus mit einem Patienten wahlärztliche Leistungen (also besondere ärztliche Behandlungen) abrechnen kann. Dabei geht es um Verträge, die der Patient mit dem Krankenhaus abschließt, um zusätzliche Leistungen von Fachärzten zu bekommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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