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Maßregelvollzugssache: Umstellung eines Feststellungsantrags gegen eine medikamentöse Zwangsbehandlung eines Untergebrachten in der Rechtsbeschwerdeinstanz

In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Antrag gegen eine medikamentöse Zwangsbehandlung auch nach Ablauf einer Frist umgestellt werden kann. Ein Mann, der an einer psychischen Erkrankung leidet, hat eine solche Zwangsbehandlung angefochten und bekam Recht, weil das Gericht ihn nicht persönlich anhörte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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