Unlauterer Wettbewerb: Mitbewerbereigenschaft eines Betreibers einer Plattform für den Verkauf von Fußballtickets durch Dritte - DFL-Supercup
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum21.11.2024
- AktenzeichenI ZR 107/23
In diesem Urteil geht es um einen Betreiber einer Plattform, die Eintrittskarten für Fußballspiele anbietet. Der Betreiber wird nicht als Mitbewerber angesehen, da er selbst keine Tickets verkauft, sondern nur Angebote von Dritten vermittelt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.