(Verpflichtung eines Krankheitskostenversicherers zur Erstattung der Kosten einer Astigmatismus-Operation unter Verwendung eines Femtosekundenlasers)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum24.04.2025
- AktenzeichenIII ZR 435/23
Das Urteil behandelt die Frage, ob ein Krankheitskostenversicherer die Kosten für eine spezielle Augenoperation zur Behandlung von Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) erstatten muss. Es wurde entschieden, dass die Operation mit dem Femtosekundenlaser nach bestimmten Gebührenordnungen abzurechnen ist, aber nicht zusätzlich unter einer anderen Gebührennummer.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.