Compliance & Regulatory Monitor

Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs in einem Gartencenter in Nordrhein-Westfalen - Sonntagsverkauf im Gartencenter

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gartencenter in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen öffnen darf, wenn es Blumen und Pflanzen verkauft. Auch der Verkauf von kleinen, ergänzenden Artikeln, die keine Hauptprodukte sind, ist erlaubt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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