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BGH, Urteil vom 2024-12-18 - IV ZR 162/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Beklagte nicht verpflichtet ist, dem Kläger Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen seiner Krankenversicherung zu geben. Das Gericht hat die Sache zurück an das Berufungsgericht verwiesen, um weitere Klärungen zu treffen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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