Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Kosmetikverordnung und zur wettbewerbsrechtlich unlauteren Geschäftspraxis durch irreführende Kosmetikwerbung: Werbung eines Händlers mit einer vom Hersteller übernommenen irreführenden Aussage zu den Funktionen eines kosmetischen Mittels - Förderung der Zellerneuerung
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum18.06.2025
- AktenzeichenI ZR 78/24
In diesem Fall geht es um die Werbung eines Handelsunternehmens für eine Gesichtscreme. Ein Verband meint, dass die Werbung mit bestimmten Wirksamkeiten, wie der Förderung der Zellerneuerung, irreführend sei, weil die Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.