Internet-Plattform für den Verkauf von Kraftfahrzeugen: Unterlassene Mitteilung einer Telefaxnummer in einer von der Musterwiderrufsbelehrung abweichenden Widerrufsbelehrung; rechtzeitig mögliche Ausübung des Widerrufs und Beginn der Widerrufsfrist bei Angabe von Postanschrift und Email-Adresse; Beginn der Widerrufsfrist bei abstrakter Belehrung über die Voraussetzungen des Widerrufs und die Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum22.07.2025
- AktenzeichenVIII ZR 5/25
In diesem Urteil geht es um die Widerrufsbelehrung beim Kauf von Autos über das Internet. Es wurde entschieden, dass eine fehlende Telefaxnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu Nachteilen für den Käufer führt, wenn alternative Kontaktmöglichkeiten wie Adresse und E-Mail angegeben sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.