BGH, Beschluss vom 2025-07-29 - X ZR 11/24
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum29.07.2025
- AktenzeichenX ZR 11/24
In diesem Gerichtsurteil geht es um die Forderung einer Klägerin, die für die Beförderung von Schülern in den Schulferien Geld von einer Stadt verlangt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das vorherige Urteil teilweise aufgehoben wird, weil die Klägerin im Verfahren nicht ausreichend angehört wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- 1. Kommen die Parteien eines Transportvertrags bei Vertragsschluss überein, dass der Frachtführer für die Verladung des Transportguts ein Fahrzeug mit
- Unionsrechtliche Relevanz der Rückkehrpflicht für den gewerbliche Mietwagenverkehr im reinen Binnensachverhalt - Rückkehrpflicht VI
- Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach § 110 VVG; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verjährungsentscheidungen nach Art. 24 CMNI
- Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr