Haftung niedergelassener Ärzte für einen Impfschaden durch die Corona-Schutzimpfung - Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, Passivlegitimation
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum09.10.2025
- AktenzeichenIII ZR 180/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Ärzte, die Corona-Impfungen durchführen, nicht persönlich für Schäden haften, die durch die Impfung entstehen. Der Staat oder die Körperschaft, für die sie arbeiten, übernimmt die Haftung, wenn die Impfung als hoheitliche Aufgabe angesehen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.