BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum22.10.2025
- AktenzeichenI ZB 1/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Marke 'HUQQA' für bestimmte Dienstleistungen wie Gastronomie nicht schutzfähig ist, weil der Begriff für Wasserpfeifen steht und somit nicht unterscheidungskräftig ist. Dies bedeutet, dass andere Anbieter auch diesen Namen verwenden dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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