Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum15.01.2026
- AktenzeichenIII R 28/24
In dieser Entscheidung geht es darum, wie Hotelzimmermieten bei der Berechnung der Gewerbesteuer behandelt werden. Es wird erklärt, wann diese Kosten als Betriebsausgaben gelten und hinzugerechnet werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung
- Festsetzung eines Gesamtvertrags über die Musiknutzung zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Nutzervereinigung - Gesamtpauschalvertrag Tanzschulen