Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum15.01.2026
- AktenzeichenIII R 28/24
In dieser Entscheidung geht es darum, wie Hotelzimmermieten bei der Berechnung der Gewerbesteuer behandelt werden. Es wird erklärt, wann diese Kosten als Betriebsausgaben gelten und hinzugerechnet werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.