Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum25.03.2026
- AktenzeichenX R 19/23
Das Urteil behandelt die Aufzeichnungspflichten von Imbissbetrieben mit offenen Ladenkassen. Weil diese Betriebe keine genauen Aufzeichnungen über ihre Einnahmen vorlegen können, muss das Finanzamt die Steuer auf Schätzungsbasis berechnen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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