Private Unfallversicherung: Kürzung der Leistung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum03.12.2025
- AktenzeichenIV ZR 185/24
In dieser Entscheidung ging es um eine private Unfallversicherung, die eine Leistung um 30 % kürzte, weil eine Krankheit des Versicherten einen Anteil an seinem Tod hatte. Der Grund hierfür war eine spezielle genetische Erkrankung (Faktor-V-Leiden-Mutation), die das Blutgerinnungssystem beeinflusste.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.