Haftung eines Krankenhausträgers aus Organisationsverschulden bei einem unzureichend organisierten augenärztlichen Nachtdienst
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum25.11.2025
- AktenzeichenVI ZR 51/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Krankenhaus nicht für die schlechte Organisation seines Nachtdienstes haftet. Der Patient wurde im Nachtdienst operiert, aber keiner konnte schnell richtig helfen, weil die Organisation schlecht war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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